…sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dieser Zeitung, fügte aber hinzu: „Sofern intelligente Videokameras gezielt und anlassbezogen zum Einsatz kommen, etwa an Kriminalitätsschwerpunkten oder um einen gesuchten Terrorverdächtigen nach einem Anschlag aufzuspüren, können die damit verbundenen Grundrechtseingriffe durchaus zu rechtfertigen sein.“