Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe entscheidet derzeit über die Rechtmäßigkeit eines Spitzeleinsatzes von vor fünf Jahren. Einen endgültigen Beschluss fasste das Gericht nach der Verhandlung am Mittwoch noch nicht, ließ jedoch erkennen, dass es den Einsatz des verdeckten Ermittlers für nicht rechtmäßig erachtet. Es konnte keinen eindeutigen Grund dafür erkennen, warum die Polizei damals einen Spitzel eingesetzt hatte. Die Gefahr einer Straftat von erheblicher Bedeutung, die für einen solchen Einsatz gegeben sein muss, lag offenbar nicht vor.