Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 17. 06. 2016 dem Inlandsgeheimdienst in allen Punkten völlig freie Hand gelassen und Csaszkóczys Klage abgewiesen. Für den ‚Verfassungsschutz‘ – so die Richter – „gelten andere Rechtsmaßsstäbe als für die Regierung“. Schon wer die Verfassungswirklichkeit in der BRD kritisiere, müsse damit rechnen, geheimdienstlich überwacht zu werden. Das gleiche gelte für Menschen, die bereit seien, „politisch mit Kommunisten zusammenzuarbeiten“.