Darin finden sich auch weitere bemerkenswerte Sichtweisen der Richter. So werden darin nicht nur Personenkreise unter »Linksextremismusverdacht« gestellt, die angeblich die »parlamentarische Demokratie« ablehnten, sondern auch jene, die den Kapitalismus ablehnten. Letzterer genießt jedoch nicht einmal in der Bundesrepublik Verfassungsrang.