Kriegsschiffe von Staaten, die nicht zu den Anrainern des Schwarzen Meeres gehören, dürfen sich nicht länger als 21 Tage im Schwarzen Meer aufhalten. Die Tonnage von Kriegsschiffen der Nichtanrainer-Staaten, welche gleichzeitig durch die Meerengen fahren, dürfen 15.000 Tonnen nicht überschreiten (Artikel 11 und 14). Weiterhin dürfen Überwasser-Kriegsschiffe mit mehr als 10.000 ts Verdrängung und U-Boote von Staaten, die nicht zu den Anrainern des Schwarzen Meeres gehören, sowie Flugzeugträger generell die Meerenge nicht passieren. Befindet sich die Türkei in einem Krieg, so stellt das Abkommen die Durchfahrt von Kriegsschiffen völlig in das Ermessen der türkischen Regierung.