In abgefangenen Chats ermunterte er „Glaubensbrüder“ zu einem Anschlag auf die Zentrale des Verfassungsschutzes in Köln.
Im Juli hatte der SPIEGEL bereits berichtet, dass das Gericht erhebliche Zweifel an der Version der Ankläger habe. Der Angeklagte musste sich nur noch wegen versuchten Geheimnisverrats verantworten, der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.