Dieser massive versuchte Angriff mit der Einschränkung der Reisefreiheit ohne berechtigten Grund, nur auf Verdacht hin (der immer konstruiert werden kann) ohne eine durchgeführte Straftat offenbart einen abgrundtiefen Verstoss gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz und hält keiner Überprüfung durch das Verfassungsgericht stand.
Schon vor ein paar Jahren wurde vom Innenministerium vergeblich versucht, derartige Gesetze einzuführen um “potientiellen deutschen Auffälligen” den Prozess zu machen mit der Option Gefängnisstrafen und scheiterte am Widerstand der damaligen Justizministerin Leuthäuser-Schnarrenberg. Damals wurde der Afghanistan-Krieg ins Feld geführt mit “deutschen Kämpfern, die in Trainingslagern der Taliban campieren könnten” oder “zurückkommend Anschläge in Deutschland vorbereiten könnten” – heute heisst es “Syrien und Irak”.