Ab 2017 können über die Europäische Ermittlungsanordnung andere Mitgliedstaaten auch Staatstrojaner in Deutschland einsetzen und vice versa. Das ist ein weiteres Untergraben vertraulicher Kommunikation. Wofür das notwendig ist und wie oft Strafverfolger mit verschlüsselter Kommunikation umgehen müssen – dazu fehlen die Statistiken.