22.10.2015 - 02:51 [ Netzpolitik ]

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unter Beobachtung des Berliner Geheimdienstes

Bundesweit (siehe zum Beispiel Niedersachsen, Sachsen und Thüringen) werden von der Polizei nach fast jeder Demonstration oder Kundgebung ausführliche Protokolle über deren Verlauf verfasst. Diese so genannten „Verlaufsberichte“ enthalten eine mehr oder weniger akkurate Schilderung des Ablaufs der Versammlung, statistische Daten zu den eingesetzen Polizeikräften und etwaige Vorkommnisse wie beispielsweise polizeiliche Maßnahmen (Identitätsfeststellungen oder Festnahmen). Darüber hinaus wird aus ermittlungstaktischen Gründen häufig auch die Anwesenheit von Presseorganen oder besonderen Personen (Abgeordnete, „VIPs“) festgehalten. Die von der Polizei gesammelten Informationen werden u.a. dem Inlandsgeheimdienst zur Verfügung gestellt. Einige Verwaltungsgerichte haben diese Praxis als rechtswidrig eingestuft.