11.08.2015 - 06:57 [ Christian Bommarius / Kölner Stadtanzeiger ]

Verrat der Verfassung, nicht des Landes

Es ist betrüblich, dass das Strafgesetzbuch zwar den Verrat des Landes kennt, aber von einem Verrat der Verfassung nichts weiß. Nur so konnte es geschehen, dass der Generalbundesanwalt gegen zwei Journalisten ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats eingeleitet hat, den sie offensichtlich nicht begangen hatten, ohne selbst ein Verfahren wegen Verfassungsverrats befürchten zu müssen, den er selbst ebenso offensichtlich begangen hat.