Funk nennt ein Beispiel: „Jemand geht im achten Bezirk spazieren und zieht den Schal weit übers Gesicht, weil es kalt ist“ – in einem solchen Fall ließe sich bereits streiten, ob es sich um eine Vermummung handle. Laut Verordnung wäre das dann eine Verwaltungsübertretung, eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro ist möglich.