Deutschland hat mit der vorsorglichen Festnahme zweier Studenten beim G8-Gipfel in Heiligendamm gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstagmittag entschieden.
Deutschland hat mit der vorsorglichen Festnahme zweier Studenten beim G8-Gipfel in Heiligendamm gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstagmittag entschieden.