Gesetz 4174 bewegt sich außerhalb der grundgesetzlichen Ordnung
Nach all diesem ersuchte das (offensichtlich begründet verunsicherte …) Finanzministerium die Staatsanwaltschaft des Areopags um ihre Ansichten zu dem strittigen Thema. Daraufhin erstellte Herr Pantelis ein Gutachten, in dem er anführt, Artikel 9 der Verfassung bestimme Folgendes: “Die Wohnung eines Jeden ist ein Asyl. Das private und familiäre Leben der Person ist unverletzbar. In einer Wohnung erfolgt eine Durchsuchung nur, wann und wie es das Gesetz bestimmt und immer in Gegenwart von Vertretern der Judikativen.“