Der deutsche Verfassungsschutz hat mit der Bespitzelung eines Menschenrechtlers jahrzehntelang gegen geltendes Recht verstoßen. Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bremer Anwalts und Publizisten Rolf Gössner stattgegeben.
Der deutsche Verfassungsschutz hat mit der Bespitzelung eines Menschenrechtlers jahrzehntelang gegen geltendes Recht verstoßen. Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bremer Anwalts und Publizisten Rolf Gössner stattgegeben.