11.10.2017 - 13:11 [ Verwaltungsgericht Kassel ]

Verfassungsschutz muss gespeicherte Daten nicht löschen

Dies sei hier aufgrund einer hinreichend dokumentierten Einbindung der Klägerin in linksextremistische Kreise und der Betätigung innerhalb dieser Szene der Fall, wobei es unerheblich sei, ob und inwieweit sich die Klägerin mit den Zielen der jeweiligen Veranstalter identifiziere oder ob sie die Veranstaltungen lediglich als Plattform habe nutzen wollen. Hierbei sei beispielhaft eine Demonstration am 28.01.2012 in Frankfurt am Main unter dem Motto „Staatliche Unterstützung für Nazis beenden 1 Verfassungsschutz auflösen“ zu nennen, zu der unter anderem 12 linksextremistische bzw. linksextremistisch beeinflusste Organisationen aufgerufen hätten. Diese Organisationen habe die Klägerin durch das Halten ihrer Rede zum Thema „40 Jahre Berufsverbote in der BRD“ nachhaltig unterstützt.