(15.April 2015) Zudem sollen neue Methoden und Maßnahmen zur Datenauswertung entwickelt werden, die eine „Einordnung in einen komplexen Rechtsrahmen, ohne dass G-10 einschlägig ist“.
Nach Netzpolitik.org dient die neue Einheit der Entwicklung eines Systems der automatisierten Massendatenauswertung, obgleich der BfV nur Einzelpersonen überwachen darf.