Auf Grundlage des sogenannten BKA-Gesetzes von Ende 2008 ist die Bundespolizei befugt zur Online-Durchsuchung von Computern, sie darf Wohnungen mutmaßlicher Verdächtiger auch mit Kameras bespitzeln, die Telekommunikation belauschen und selbst unbeteiligte Kontaktpersonen überwachen.