Der schnelle Wechsel von Peter Müller ans Bundesverfassungsgericht war nicht unumstritten. Nun darf der Ex-Ministerpräsident in einem Verfahren um die Bundespräsidentenwahl nicht mitentscheiden – weil er als Politiker an der Sache beteiligt war.
Der schnelle Wechsel von Peter Müller ans Bundesverfassungsgericht war nicht unumstritten. Nun darf der Ex-Ministerpräsident in einem Verfahren um die Bundespräsidentenwahl nicht mitentscheiden – weil er als Politiker an der Sache beteiligt war.