03.01.2013 - 08:24 [ Standard ]

Verfassungsrechtler Funk: Camp-Räumung in Wien „höchst bedenklich“

Laut einem Wiener Polizeijuristen stützte die Landespolizeidirektion ihren Einsatz auf die sogenannte Mitwirkungsverordnung von 1986. Dieses Landesgesetz besagt, dass die Wiener Exekutive „ortspolizeiliche Verordnungen“ wie zum Beispiel die Wiener Kampierverordnung mitzuvollziehen hat, indem sie auf eigene Faust Anzeigen erstattet und Organstrafverfügungen ausstellt.