Der 25-köpfige Landesrichterrat wird zwar auch künftig über die Besetzung von Richterposten in ganz Polen entscheiden. Aber alle Mitglieder werden vom Parlament gewählt.
Der 25-köpfige Landesrichterrat wird zwar auch künftig über die Besetzung von Richterposten in ganz Polen entscheiden. Aber alle Mitglieder werden vom Parlament gewählt.