(November 2016) Laut dem Verfassungsgerichtsbeschluss wurde also seit 2002 durch den Bundesnachrichtendienst, in Kooperation mit dem U.S.-Militärgeheimdienst National Security Agency, die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt kopiert (hier im Detail).
Aber „bereits 2005“ (?!) fiel „BND-Leuten“ auf, dass von der Partnerfirma N.S.A. herüber gereichte Spionageziele „gegen deutsche Interessen verstießen“.
Und wieder acht Jahre später führt dann der B.N.D. eine „interne Untersuchung“ durch.
Im Klartext: Ein parlamentarische Kontrolle der durchgeführten Massenüberwachung war nicht vorhanden, nicht einmal eine Regierungskontrolle, nicht einmal eine Kontrolle durch den B.N.D. selbst. Effektiv herrschte Willkür.