(20.4.2016) Da bis dahin die Gefahrenabwehr Ländersache war, musste erst das Grundgesetz geändert werden, dann wurden in das BKA-Gesetz spezielle Ermächtigungen zur Abwehr des „internationalen Terrorismus“ eingebaut.
Dabei erhielt das BKA alle Befugnisse, die es zumindest in einzelnen Ländern gab: Telefonüberwachung, Lausch- und Spähangriffe in der Wohnung, langfristige Observationen, Rasterfahndung. Die Grünen kritisierten damals, hier werde ein deutsches FBI, eine neue Geheimpolizei, geschaffen.