24.02.2016 - 07:42 [ Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ]

Verfassungsgericht: Kein Entsendungs- und Benennungsrecht der AfD für die Parlamentarische Kontrollkommission

(19.2.2016) Nach Art. 70 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung hat jede Fraktion das Recht, mit mindestens einem Mitglied in jedem Ausschuss des Landtags vertreten zu sein.
Das Verfassungsgericht hat demgegenüber entschieden, Art. 70 Abs. 2 Satz 2 Landesverfassung gewähre der Antragstellerin nicht das behauptete Recht, da die Parlamentarische Kontrollkommission kein („klassischer“) Parlamentsausschuss im Sinne dieser Verfassungsbestimmung sei und daher auch deren Besetzungsregeln nicht unterfalle.