Die Richter des Zweiten Senats müssen aber noch über einige Kritikpunkte entscheiden – etwa zum Stimmrecht Deutschlands oder die Beteiligung des Bundestags.
Die Richter des Zweiten Senats müssen aber noch über einige Kritikpunkte entscheiden – etwa zum Stimmrecht Deutschlands oder die Beteiligung des Bundestags.