23.11.2011 - 11:46 [ Bundesverfassungsgericht ]

Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart 21-Finanzierungsverträge unzulässig

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie
unzulässig ist. Damit hat sich der mit der Verfassungsbeschwerde
verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur
vorläufigen Aussetzung der Volksabstimmung erledigt.