Nun wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit beschäftigen müssen. Denn anders als bei den Entscheidungen in den Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein hat der Klageweg bislang noch keine Änderung der gängigen Praxis herbeigeführt. In Bayern werden seit rund neun Jahren 22 stationäre und drei mobile Kennzeichenerfassungsgeräte eingesetzt, um damit vorrangig die Autobahnen zu kontrollieren