Die Parteien planen durch die Änderung von Artikel 79 den “unantastbaren Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes” über Umwege doch noch aushebeln zu können.
Die Parteien planen durch die Änderung von Artikel 79 den “unantastbaren Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes” über Umwege doch noch aushebeln zu können.