Schon diverse Male, zuletzt vor wenigen Tagen am 2. März 2012, hat der Deutsche Bundestag über Gesetzesvorlagen zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption debattiert. Voraussetzung dieser Ratifizierung ist die Erweiterung der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung entsprechend den internationalen Usancen, wie sie die Vereinten Nationen und der Europarat fordern. In der Bun-destags-Debatte am 9. Juni 2011 war dies mit folgendem Beispiel für die derzeitige Gesetzeslage erläutert worden: