30.07.2017 - 09:19 [ Spiegel.de ]

Verfahren wegen umstrittener Justizreform: Polen warnt EU vor „bösen Emotionen“

In einem weitergehenden Schritt könnte Brüssel ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags einleiten, das im äußersten Fall zur Aussetzung der Stimmrechte eines Mitgliedsstaats führen kann. Als Hindernis gilt dabei, dass Ungarn angekündigt hat, Polen mit seinem Veto beiseitezustehen. Zur Möglichkeit, dass die EU ein solches Verfahren zugleich gegen Ungarn und Polen einleiten und so ein ungarisches Veto umgehen könnte, meinte Waszczykowski: „Es ist nicht möglich, gegen zwei Länder dasselbe Verfahren anzuwenden.“