14.02.2017 - 10:02 [ Netzpolitik.org ]

Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme: Staatstrojaner im BKA-Gesetz

In Zukunft wird das BKA also die „Zentralstelle“ für das Zusammenführen von Daten aus Bund und Ländern, so steht es in § 29 des Entwurfes eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (pdf). (…)

Dem BKA werden bei Ermittlungen auch weitere Besondere Mittel der Datenerhebung (in § 45) erlaubt. Dazu gehören längerfristige Observationen, heimliche Ton- und Bildaufnahmen bei Gesprächen außerhalb von Wohnungen, technische Mittel zur Bestimmung des Aufenthaltsortes eines Menschen mitsamt der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (GPS-Sender) sowie der Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen (V-Männer und -Frauen).