Der Bundesverfassungsschutz (BfV) hat mit seinen Strafanzeigen gegen die Veröffentlichung geheimer Dokumente auch den Blick auf ein Gremium des Bundestages gerichtet. In den beiden Texten vom 25. März und dem 16. April wird ausdrücklich auf das neunköpfige Vertrauensgremium des Parlaments verwiesen, wie aus den AFP am Freitag vorliegenden Anzeigen hervorgeht.
Die im Beitrag des Online-Dienstes Netzpolitik.org wiedergegeben Zitate entstammten »dem Vorwort zum BfV-Wirtschaftsplan« und einem Bericht an das Vertrauensgremium, heißt es in dem Text vom 25. März.