(18.12.2012) Die Türkische Gemeinde in Deutschland sieht in dem in einer Schule des Landes NRW ausgesprochenen Türkischverbot gegenüber den türkischen Schüler_innen (außerhalb des Unterrichtes) einen Eingriff auf das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2, Abs. 1 GG.