Eine Studie der Verbraucherzentralen auf Basis von knapp 4000 Beschwerden zeige: In 84 Prozent der untersuchten Fälle seien bereits die Ausgangsforderung unberechtigt. Nur jede hundertste der geprüften Beschwerden sei überhaupt zulässig gewesen, teilte der vzbz weiter mit.