In der Begründung des Obersten Gerichtshofes, die amerika21 vorliegt, heißt es, die Heidbreder von den deutschen Behörden vorgeworfenen Delikte seien zum damaligen Zeitpunkt von Venezuela nicht als Terrorismus zu bewerten gewesen. Zudem seien die Vorwürfe „offensichtlich verjährt“, schreibt die Vorsitzende Richterin Deyanrira Nieves Bastidas.
„Herr Heidbreder befindet sich nunmehr noch zur Prüfung seines Aufenthaltsstatus in Haft, er hat einen Asylantrag gestellt“, schrieb seine deutsche Anwältin Silke Studzinsky.