Gute Nachricht für jüngere Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen: Sie haben Anspruch auf bis zu vier Tage mehr Urlaub im Jahr. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte am 20. März die altersabhängige Urlaubsstaffelung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für unwirksam. Sie stelle eine Diskriminierung wegen Alters dar und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.