Fraglich ist, ob ihnen auch gesagt wurde, dass ihr Sohn von einem `Hass auf die ganze Welt` und von Tötungsphantasien erfüllt sei. Eine Zeugin, die die Familie K. nach dem Amoklauf betreute, sagte vor Gericht aus, dass die Eltern dies wussten. Später widerrief sie diese Aussage, um sie danach wieder zu bestätigen. Die behandelnden Ärzte beriefen sich auf ihre Schweigepflicht und verweigerten die Aussage.
Das Landgericht Stuttgart will heute im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden sein Urteil sprechen. Die als Nebenkläger auftretenden Hinterbliebenen fordern eine Gefängnisstrafe und die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe. Die Verteidigung will einen Freispruch erreichen.
mit der Aufbewahrung seiner Pistole …………….