Die Zweite Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts hatte fast ein Jahr lang geprüft, ob die chilenischen Urteile aus einem nach europäischen Gesichtspunkten fairen Verfahren entstanden sind. „Die Kammer hat dies bejaht“, teilte das Gericht nun mit. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Hopp kann über seinen Anwalt eine sofortige Beschwerde einlegen. Dann wandert der Fall zum Oberlandesgericht nach Düsseldorf.