Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass diese Richtlinie es Bauern nicht verbietet, selbst Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herzustellen und zu verkaufen (Rechtssache C-59/11). Das Urteil ist von großer Bedeutung für Verbraucher, Landwirte und Agrarindustrie. Es stärkt die Rechte von Bauern, insbesondere Öko-Bauern.