19.07.2017 - 06:06 [ Süddeutsche ]

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Verfassungsschutz muss Akten über das Oktoberfest-Attentat öffentlich machen

In einer aufsehenerregenden Entscheidung erklärte es am Dienstag, dass der Bundesverfassungsschutz seine Informationen über den möglichen V-Mann Heinz Lembke an das Parlament herausgeben muss. Und dass der Bundestag auch erfahren darf, wie viele Spitzel der Staat in der rechtsradikalen Wehrsportgruppe Hoffmann hatte, bei der der Oktoberfestattentäter trainiert hatte.