(26.11.2015) Der BGH entschied nun, dass die Internetprovider grundsätzlich zu solchen Internetsperren verpflichtet werden können. Es gebe zwar keine gesetzliche Regelung hierfür, diese wäre aber nur für staatliche Eingriffe erforderlich. Da es hier um den Streit zwischen Privatunternehmen gehe, genüge die vom BGH entwickelte Rechtsprechung zur Störerhaftung als Rechtsgrundlage.