01.02.2012 - 14:33 [ Süddeutsche ]

Urteil des Bundesgerichtshofes: Vermieter dürfen Heizkosten nur nach exaktem Verbrauch abrechnen

Der BGH erklärte jetzt eine solche Art der Abrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip für unzulässig. Damit werden auch entsprechende Regelungen in bestehenden Mietverträgen unwirksam. Vermieter können nicht mehr ihre Rechnung für die Öllieferung vorlegen und ohne Angabe des tatsächlichen Jahresverbrauchs abrechnen.