06.08.2015 - 10:52 [ Netzpolitik ]

Urheberrecht: WAZ muss Afghanistan-Papiere depublizieren

Interessant am Urteil: Das Verteidigungsministerium hatte bei der Veröffentlichung von Einsatzberichten der Bundeswehr aus aller Welt nicht moniert, dass die WAZ Dokumente veröffentlicht hatte, die mit der Geheimhaltungsstufe „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ versehen waren. Stattdessen meldete sie eine Verletzung ihres Urheberrechts an, die das OLG Köln wie auch die Vorinstanz bestätigte.