Demnach waren Fotografen, die sich sowohl durch den von dju, DJV, freelens, BDZV, DZV oder VDS ausgestellten Presseausweis als auch die von der Polizei erwünschte Akkreditierung legitimieren konnten, gezwungen worden, Bilder zu löschen. In anderen Fällen wurden Journalistinnen und Journalisten Schutzausrüstungen abgenommen, so dass diese vor Ort nicht mehr weiter arbeiten konnten.