Zu der heutigen Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts, die das dortige Gesetz zu verdachtslosen Personenkontrollen in „Gefahrengebieten“ als verfassungswidrig bewertet, erkläre ich als Datenschutzexperte und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei Patrick Breyer:
Jedermannkontrollen sind unnütz, stigmatisierend und leisten Diskriminierung Vorschub. Sie sind Vorzeigebeispiel einer Sicherheitsideologie, die auf Abschreckung durch einen allwissenden und allgegenwärtigen Staat setzt und damit Überwachung zum Selbstzweck erhebt.