Der Bundestag muss nun keineswegs die Ausweisliste öffentlich zugänglich machen – sondern lediglich dem Tagesspiegel Einblick gewähren, der unter Berufung auf das Presserecht geklagt hatte. Zwar wird die Zeitung die ihr exklusiv zugänglichen Informationen sicher recht bald publizistisch auswerten. Doch ein solch punktueller Zugewinn an Transparenz reicht nicht aus.