„Ein ordentliches Verfahren heißt, dass zwischen der Beschlussempfehlung eines Ausschusses und dem Beschluss des Bundestages die üblichen 24 Stunden liegen“, sagte Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin im „Deutschlandfunk“.
„Ein ordentliches Verfahren heißt, dass zwischen der Beschlussempfehlung eines Ausschusses und dem Beschluss des Bundestages die üblichen 24 Stunden liegen“, sagte Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin im „Deutschlandfunk“.