Nachdem der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes Nr. CIV – im Volksmund „Medienverfassung“ genannt – nach harscher Kritik aus dem In- und Ausland im Februar entschärft werden musste, hat nun das Verfassungsgericht in Budapest Teile des zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetzes kassiert. Nach einem Bericht der ungarischen Nachrichtenagentur MTI haben die Verfassungsrichter am Montag mehrere Abschnitte als verfassungswidrig deklariert und per 31. März 2012 aufgehoben.