(27.9.2013) Die Einigung auf einen Resolutionstext verlangte diplomatische Meisterschaft und Flexibilität beider Seiten. Knackpunkt war, inwieweit die Resolution unter Kapitel VII der UN-Charta ergehen sollte. Dieses Kapitel macht den Sicherheitsrat zum Weltpolizisten: Er kann seine Beschlüsse mit Sanktionen und Waffengewalt durchsetzen, wenn der Frieden oder die internationale Sicherheit bedroht sind.