Nach der Landtagswahl am 06.05.2012 wird die Politik im Land Schleswig-Holstein neu ausgerichtet. Dies gilt auch für den Bereich Datenschutz und Informationsfreiheit. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat sich mit Schreiben vom 11.05.2012 an die Fraktionen im neuen Landtag, an die politischen Parteien sowie die Ministerien gewandt und diesen seine „Vorstellungen und Erwartungen an die Politik in Schleswig-Holstein – 2012 bis 2017“ mitgeteilt.
Darin werden u. a. weitere Änderungen im Landesdatenschutzgesetz sowie im für die Polizeidatenverarbeitung anzuwendenden Landesverwaltungsgesetz angeregt. Das Dokument benennt rechtsstaatliche Anforderungen an den Einsatz von Staatstrojanern durch das Land und an die Nutzung eines gemeinsamen norddeutschen Zentrums zur Telekommunikationsüberwachung. Das ULD bittet die Landespolitik sich dafür einzusetzen, dass die vom ULD praktizierten erfolgreichen Präventivkonzepte auf Bundesebene, z. B. im Rahmen einer Stiftung Datenschutz, ausgerollt werden. Unterstützung erwartet das ULD auch in Bezug auf Bundesregelungen zum Datenschutz im Internet und zum Beschäftigtendatenschutz.