28.03.2017 - 13:58 [ Netzpolitik.org ]

Überwachungslabor Berlin-Südkreuz: Tracking und Gesichtserkennung geplant

Die Videoüberwachung der Bundespolizei ist im § 27 des Bundespolizeigesetzes geregelt. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag meldet aber Zweifel an, ob der Paragraf auch für die „intelligente Videoanalyse“ herangezogen werden kann. Ursprünglich bezeichnete er die Möglichkeit, Kameras aus der Ferne zu drehen und zu schwenken oder auf einzelne Personen zu fokussieren.

Schließlich werden am Südkreuz auch Verfahren zur „biometrischen Gesichtserkennung in Live-Videoströmen von Überwachungskameras“ erprobt. Hierzu will die Bundespolizei eine Datenbank mit Gesichtsbildern „freiwilliger Probanden“ einrichten. Mit welchen polizeilichen Datenbanken der spätere Wirkbetrieb erfolgen soll, ist noch unklar.